FAQs zur Oberstufe

1. Wie werde ich am Ende der EP (11) zur Hauptphase zugelassen?

  • In allen Fächern (Ausnahme Sport und Wahlpflichtfächer) mindestens die Note ausreichend (04) und höchstens eine mangelhafte Leistung in einem nichtschriftlichen Fach
  • Bei einer mangelhaften Leistung in einem schriftlichen Fach oder in zwei nichtschriftlichen Fächern: Notendurchschnitt mindestens ausreichend (05)
  • Bei einer mangelhaften Leistung in einem schriftlichen Fach und einem nichtschriftlichen Fach: Notendurchschnitt von mindestens ausreichen (05) und in einem schriftlichen Fach mindestens die Note befriedigend (07)
  • Eine ungenügend (00) zählt wie die Note mangelhaft in zwei Fächern.

 

 

2. Wann habe ich den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben?

 In zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren der Hautphase:

  • 2 Leistungskurse und 7 Grundkurse mit mindestens ausreichend (05)

Einzubringende Kurse:

  • Alle 4 Leistungskurse
  • 11 Grundkurse

darin müssen enthalten sein:

  • Deutsch, Pflichtfremdsprache, Mathematik sowie je ein durchgängiges NW- und GW-Fach
  • Das Seminarfach sowie Kurse mit der Note ungenügend (00) können nicht eingebracht werden

Nötige Punktsummen:

  • 40 Punkte in den Leistungskursen (bei doppelter Wertung)
  • 55 Punkte in den 11 Grundkursen (bei einfacher Wertung)

 Das Zeugnis für den schulischen Teil der Fachhochschulreife wird erst nach Abmeldung von der Schule ausgestellt.

3. Wann werde ich zur Abiturprüfung zugelassen?

Qualifikation im Vornotenbereich:

  • Es müssen 40 Noten aus allen vier Halbjahren eingebracht werden.
  • Die Summe der Noten muss mindestens 200 Punkte betragen.
  • Mindestens 32 dieser Noten müssen ausreichend (05) und besser sein.
  • Keine einzubringende Note darf ungenügend (00) sein.

Folgende Noten müssen eingebracht werden:

  • alle Noten der 5 Abiturprüfungsfächer und (soweit nicht schon dadurch abgedeckt)
  • alle Noten aus Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache
  • alle Noten des Pflicht-NW-Faches und des Pflicht-GW-Faches
  • mindestens zwei Noten des Religionsfaches und des Kunstfaches
  • mindestens zwei Noten aus dem Fach Spanisch, wenn dies als zweite Fremdsprache belegt wurde (wobei in keinem HJ die Note ungenügend erreicht werden darf

 

 

4. Welche Abiturprüfungen muss ich ablegen?

  • 5 Abiturprüfungen: 4 schriftlich und 1 mündlich
  • Zwei der drei Kernfächer (Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache) und ein durchgehend belegtes GW-Fach müssen geprüft werden.
  • Leistungskurse werden immer schriftlich geprüft.
  • Es dürfen höchstens zwei GW-Fächer geprüft werden.
  • Es darf höchstens ein 2-stündiges Fach geprüft werden (schriftlich oder mündlich)
  • Das Seminarfach kann nicht geprüft werden.
  • Mündliche Prüfungsfächer können alle nicht bereits schriftlich geprüften Fächer sein (jedoch nicht der Grundkurs Sport)

Weicht die schriftliche Prüfungsnote um 4 oder mehr Punkte von der Durchschnittsnote ab, so muss eine zusätzliche mündliche Prüfung abgelegt werden.

 

5. Wann habe ich das Abitur bestanden?

  • Im Kursbereich (Vornoten) müssen mindestens 200 Punkte erreicht worden sein, im Abiturprüfungsbereich mindestens 100 Punkte (bei 4-facher Wertung der Prüfungsnoten!)

Im Abiturbereich muss dabei erreicht werden:

  • In mindestens drei Prüfungen (darunter mind. 1 Leistungskurs) mindestens die Note ausreichen (05)
  • in einem Kernfach (Deutsch, Mathematik oder Pflichtfremdsprache mindestens die Note ausreichend (05).